Verkaufs- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINES

Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, gelten grundsätzlich für unsere Verkäufe ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. BESTELLUNG
Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Mündliche und fernmündliche Abreden haben, soweit sie von uns nicht schriftlich bestätigt wurden, keine Gültigkeit. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtungen sind ausschließlich die Angaben in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers sind für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dabei behalten wir uns die Berechnung eines Mehrpreises vor.

2. PREISE
Unsere Preise sind Nettopreise und haben Gültigkeit –ab Werk-, ausschließlich Verpackung und zzgl. MwSt. Sollte bis zur Lieferung eine Erhöhung der Löhnen und des Materialpreises eintreten, behalten wir uns eine Preisänderung vor.

3. LIEFERZEITEN
Die angegebenen Lieferzeiten sind als ungefähr zu betrachten und können infolge höherer Gewalt, Rohstoffmangel, usw. soweit uns keine Schuld trifft, verlängert werden. Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen. Als versandfertig gemeldete Ware muss der Käufer sofort abrufen. Im anderen Fall sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers erst nach eigenem Ermessen zu lagern. Werden Aufträge aus irgendwelchen Gründen annulliert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Auftraggeber zu bezahlen.

4. ABWEICHUNGEN UND GEWICHTE
Abmessungen, Gewichte und Abbildungen in Angeboten uns Preislisten sind für uns unverbindlich und für die Berechnung nicht maßgebend. Für die Abrechnungen und Bezahlung ist das von uns festgestellte Gewicht maßgebend. Handelsübliche Abweichungen der Ware in Qualität, Maßgenauigkeit und Farbton bleiben vorbehalten. Gestattet sind auch Abweichungen der bestellten Warenmenge bis zu + 5 % und bei Sonderanfertigungen bis zu 10 %. Wenn keine Über- oder Unterlieferungen gewünscht sind, muss dies in der Bestellung ausdrücklich vermerkt sein!

5. VERPACKUNG
Sonderverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und verbleiben beim Empfänger.

6. VERSAND
Sofern nichts Besonderes vereinbart ist, geschieht der Versand nach unserem Ermessen auf die bestmögliche Art. Die Gefahr geht mit Abgang der Ware vom Werk auf den Besteller über. Die Transportversicherung muss in jedem Falle vom Käufer vorgenommen werden.

7. GEWÄHR
Für gelieferte Erzeugnisse wird in der Weise Gewähr übernommen, dass Fertigteile, an denen Stoff- oder Herstellungsfehler, welche die Verwendbarkeit der Fertigteile ausschließen, einwandfrei nachgewiesen werden, nach der Wahl des Lieferwerkes zum berechneten Preis zurückgenommen oder durch neue, der ursprünglichen Bestellung entsprechenden Fertigteile kostenlos ersetzt werden. Die untauglichen Fertigteile sind zurückzugeben unter Angabe des Mangels. Jede weitere Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schadenersatz, wozu auch Verzugsstrafe zählt, von Arbeitslöhnen, Fracht- und Verpackungskosten werden ausdrücklich abgelehnt. Beanstandungen hinsichtlich Stückzahl, Gewicht oder Güte der Waren können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist, jedoch bei äußerlich erkennbaren Mängeln nicht später als 2 Monate nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

8. Produzentenhaftung
Haftung für Schäden, die nachweisbar durch die von uns gelieferten Produkte eingetreten sind, wird grundsätzlich nur in Höhe von max. 15 % unseres Verkaufswertes übernommen. Weitere Ansprüche lehnen wir ab.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise gelten rein netto Kasse und sind zahlbar: Bis 5.000 Euro Rechnungsnettowert innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Über 5.000 Euro Rechnungsnettowert 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft der Ware, 1/3 innerhalb 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen jedweder, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft, ebenfalls nicht die Aufrechnung mit solchen. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer Vereinbarung mit uns. Bei Annahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- u. Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort und in bar zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

10. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrent-Schuldsaldos des Käufers unser Eigentum. Die Ware darf in diesem Falle weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse, insoweit gilt der Käufer für uns als Verwahrer. Bis zur restlosen Bezahlung gelten Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf verarbeiteter oder unverarbeiteter Ware an Dritte in Höhe unserer jeweils noch offenstehenden Forderungen, als an uns abgetreten. Der Käufer erkennt diese Abtretung ausdrücklich an.

11. VERWENDUNG DER WARE
Wir haften nicht für eine etwaige Nichteignung der Ware für den vom Käufer bestimmten Zweck. Schäden, die durch Weiterverarbeitung der Ware entstehen, werden von uns nicht ersetzt. Sofern wir für die ‚Anwendung unserer Erzeugnisse eine technische Beratung oder Hilfe leisten, erfolgt diese nach dem jeweiligen Stand der Technik. Hieraus können jedoch Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden.

12. ERFÜLLUNGSORT
ist Merzenich

13. Gerichtsstand
ist Düren

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